gleitzeit-tandemfliegen.de • Inhaber Kilian Hallweger, verpflichtet sich, die in der Anmeldung oder im Flugticket namentlich genannte Person im doppelsitzigen Gleitsegel als Passagier zu befördern.
Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen:
Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch gleitzeit-tandemfliegen.de
Die Bedingungen erkenne ich durch Absenden meiner Anmeldung / Bestellung, Begleichen des Rechnungsbetrages, mündliches Erteilen eines Beförderungsauftrages, und durch Einlösung des Tickets an.
1.1. Kilian Hallweger tritt unter „gleitzeit-tandemfliegen.de“ (nachfolgend „Veranstalter“) auf. Er organisiert und begleitet Tandemflüge, die von ihm persönlich (gleitzeit-tandemfliegen.de) oder durch von ihm eingesetzte qualifizierte Piloten durchgeführt werden. Über die Website "gleitzeittandemfliegen.de" wird sowohl der Verkauf von Gutscheinen für Tandemflüge als auch die Möglichkeit zur direkten Buchung von Tandemflügen angeboten. Sowohl Verbraucher als auch Unternehmer können Vertragspartner (nachfolgend „Kunden“) von gleitzeit-tandemfliegen.de sein.
1.2. Jede natürliche Person im Sinne dieser AGB ist Verbraucher, der ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, dem weder ihrer selbstständigen beruflichen noch ihrer gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.3. Jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft ist im Sinne dieser AGB Unternehmer, der bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit agiert.
1.4. Der Kunde selbst als auch der berechtigte Inhaber eines Gutscheins kann Teilnehmer eines Tandemflugs (nachfolgend „Teilnehmer“) sein.
1.5. Diese AGB gelten für alle zustande gekommenen Verträge, die der Kunde mit dem Veranstalter auf der Grundlage der auf der Website gleitzeit-tandemfliegen.de dargestellten Veranstaltungen und/oder Gutscheine abschließt. Der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.
2.1. Die auf der Website gleitzeit-tandemfliegen.de enthaltenen Veranstaltungen und/oder Gutscheine stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Veranstalters dar. Sie dienen lediglich zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
2.2. Der Kunde kann bei einer Bestellung von Gutscheinen das Angebot über das auf der Website gleitzeit-tandemfliegen.de vorgehaltene Online-Bestellformular abgeben. Dabei hinterlegt der Kunde seine persönlichen Daten im Online-Bestellformular und wählt einen Gutschein mit der von ihm gewünschten Veranstaltung aus. Durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons gibt der Kunde ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf den ausgewählten Gutschein ab. Darüber hinaus kann der Kunde sein Angebot auch per E-Mail, telefonisch, per Telefax oder postalisch abgeben. Die direkte Buchung von Veranstaltungen ist nur per Online-Buchungsformular, WhatsApp, telefonisch oder per E-Mail möglich.
2.3. Innerhalb von fünf Tagen kann der Veranstalter das Angebot des Kunden annehmen, indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert oder er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (WhatsApp/E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist. Der Veranstalter kann bei einer Bestellung von Gutscheinen das Angebot des Kunden auch dadurch annehmen, dass er ihm innerhalb von fünf Tagen einen Gutschein auf dem Postweg zukommen lässt, wobei insoweit der Zugang des Gutscheins beim Kunden ausschlaggebend ist.
2.4. Am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden beginnt die Frist zur Annahme des Angebots zu laufen. Sie endet mit dem Ablauf des fünften Tages, der auf die Absendung des Angebots folgt.
2.5. Der Vertragstext vom Veranstalter wird bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung samt den vorliegenden AGB in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Der Kunde kann jedoch nach Absendung seiner Bestellung seinen Vertragstext nicht mehr über die Website gleitzeit-tandemfliegen.de abrufen.
2.6. Der Kunde kann vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Veranstalters seine Eingaben ständig über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren.
2.7. Der Vertrag wird ausschließlich in deutscher Sprache abgeschlossen.
2.8. Die Kontaktaufnahme und Bestellabwicklung finden grundsätzlich per automatisierter Bestellabwicklung und E-Mail statt. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist, sodass unter dieser Adresse die vom Veranstalter versandten E-Mails empfangen werden können. Der Kunde hat insbesondere bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Veranstalter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails empfangen werden können.
2.9. Der Kunde verpflichtet sich bei der Anmeldung weiterer Teilnehmer für die Veranstaltung, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derer einzustehen, sofern er beider Anmeldung eine entsprechende Erklärung abgibt.
2.10. Der Vertragsabschluss zwischen dem Veranstalter und einem minderjährigen Kunden erfordert die Einwilligung bzw. Genehmigung durch den gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Vertragsschluss von dem Nachweis einer entsprechenden Einwilligung bzw. Genehmigung abhängig zu machen.
3.1. Handelt der Kunde bei Abgabe seiner Vertragserklärung als Verbraucher und ist seine Vertragserklärung auf den Erwerb eines Gutscheins gerichtet, so steht ihm hinsichtlich seiner Vertragserklärung ein Widerrufsrecht wie folgt zu:
Widerrufsrecht
Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (beider wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Gleitzeit-Tandemfliegen
vertreten durch
Kilian Hallweger
Grafinger Str. 2
83224 Grassau
E-Mail: gleitzeit.tandemfliegen@gmail.com
Widerrufsfolgen
Die beiderseits empfangenen Leistungen sind im Falle eines wirksamen Widerrufs zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde dem Veranstalter die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, muss der Kunde dem Veranstalter insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen muss der Kunde Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Man versteht unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr des Veranstalters zurückzusenden. Der Kunde hat die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für den Veranstalter mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
3.2. Gemäß § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB besteht kein Widerrufsrecht, sofern die Vertragserklärung des Kunden auf die direkte Buchung eines Tandemflugs gerichtet ist und sich der Veranstalter bei Vertragsschluss verpflichtet, den Tandemflug innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums oder zu einembestimmten Zeitpunkt zu erbringen.
4.1. Beiden angegebenen Preisen des Veranstalters handelt es sich um Endpreise.
4.2. Nach Rechnungsstellung haben Zahlungen per Bank-Überweisung, Kreditkarte oder per Überweisung mit PayPal auf das Bankkonto des Veranstalters zu erfolgen.
4.3. Der Veranstalter behält sich bei Gruppenreservierungen vor, 50 % des Flugpreises/Person vorab mittels Rechnung zu erheben. Diese Anzahlung wird im Anschluss des Fluges mit dem Flugpreis verrechnet. Etwaige Reservierungsgebührenentstehen nicht.
4.4. Die angegebenen Preise sind im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
5.1. Es sind nur Personen teilnahmeberechtigt, deren Körpergewicht mindestens 30 Kilogramm beträgt und die außerdem über die körperliche und geistige Eignung zur Teilnahme an einem Tandemflug verfügen. Es fehlt insbesondere an der nötigen körperlichen Eignung im Falle von Gleichgewichtsstörungen, Nervenerkrankungen, Herz- oder Kreislauferkrankungen oder sonstigen, auch chronischen Erkrankungen, die die Flugfähigkeit beträchtlich beeinträchtigen.
5.2. Bei Flugantritt darf der Teilnehmer weder unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen.
5.3. Sofern der Veranstalter aufgrund konkreter Umstände des Einzelfalls berechtigte Zweifel an der Flugfähigkeit des Teilnehmers hat, behält er sich vor, die Durchführung des Tandemflugs nach billigem Ermessen zu verweigern. In diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt, eine Gebühr wegen Nicht durchführung des Tandemflugs zu erheben.
5.4. Darüber hinaus ist der Veranstalter berechtigt, die Durchführung des Tandemflugs nach billigem Ermessen von der Vorlage eines ärztlichen Attests abhängig zu machen, das die Flugfähigkeit des Teilnehmers bestätigt, wenn er aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls berechtigte Zweifel an der Flugfähigkeit des Teilnehmers hat.
6.1. Der Termin für die Durchführung des Tandemflugs wird kurzfristig abgestimmt und in Abhängigkeit von geeigneten Wetterbedingungen vereinbart. Der Veranstalter kann Zeit, Ort und/oder Inhalt der Veranstaltung ändern, vorausgesetzt die Änderung ist unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters für den Kunden zumutbar. Zumutbar sind nur unerhebliche Leistungsänderungen, die nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt und die nach Vertragsabschluss notwendig wurden.
Der Kunde wird vom Veranstalter im Falle einer Änderung von Zeit, Ort und/oder Inhalt der Veranstaltung rechtzeitig informiert. Auf die Durchführung des Tandemflugs kann der Kunde nicht bestehen, wenn ein Flug wegen kurzfristiger Wetteränderung zu gefährlich oder bei Verspätung der Passagiere nicht durchführbar ist. In diesem Fall hat der Kunde etwaige Kosten insbesondere durch Anreise, Bergbahn und Übernachtung selbst zu tragen, diese können nicht vom Veranstalter eingefordert werden.
6.2. Der Kunde kann bei einer erheblichen Leistungsänderung gebührenfrei vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen. Dies setzt aber voraus, dass der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.
6.3. Der Kunde muss die Rechte gemäß Ziffer 6.2 nach der Information des Veranstalters über die Leistungsänderung diesem gegenüber unverzüglich geltend machen.
6.4. Aus wichtigen Gründen kann der Veranstalter kurzfristig die Veranstaltung absagen. Dazuzählen insbesondere höhere Gewalt oder Erkrankung des Piloten. Dem Kunden wird in diesem Fall ein bereits gezahlter Preis voll erstattet. Bei Ausfall der Veranstaltung wird der Veranstalter sich um einen Ersatztermin kümmern. Etwaige Kosten durch Anreise, Bergbahn und Übernachtung sind selbst zu tragen, diese können nicht vom Veranstalter eingefordert werden.
6.5. Kein Anspruch auf Schadenersatz, Rückerstattung oder Erstattung sonstiger entstandener Aufwendungen besteht bei wetterbedingter Terminverschiebung oder Ausfall des Fluges wegen höherer Gewalt. Davon unberührt bleibt der Anspruch auf Nachholung des Fluges.
Der Veranstalter stellt die für den Tandemflug notwendige Ausrüstung, die bereits im vereinbarten Flugpreis enthalten ist.
8.1. Die Anweisungen des Piloten in allen Phasen des Flugs hat der Teilnehmer zu befolgen.
8.2. Der Teilnehmer hat für den Tandemflug geeignete Kleidung, insbesondere feste knöchelhohe Schuhe, zu tragen.
8.3. Der Teilnehmer kommt selbstständig in das Fluggelände. Anreise sowie Bergbahnticket gehen auf Kosten des Teilnehmers.
8.4. Eine schriftliche Anmeldung hat der Teilnehmer vor dem Flug auszufüllen. In dieser wird er insbesondere nochmals über die Teilnahmebedingungen für den Tandemflug informiert. Dabei ist ebenfalls die Kenntnisnahme dieser AGB mittels Unterschrift zu bestätigen.
8.5. Der vereinbarte Flugtermin ist vom Teilnehmer einzuhalten. Der Veranstalter kann die Durchführung des Flugs zu einem anderen Termin verweigern, sofern der Teilnehmer mit beachtlicher Verspätung, unentschuldigt zum Termin nicht erscheint oder diesen von weniger als 24 Stunden vor dem Flugterminabsagt. Ungeachtet dessen, kann der Veranstalter vom Teilnehmer den vollen Flugpreis erheben. Anrechnen lassen muss sich der Veranstalter aber den Wert desjenigen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durchanderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Eine beachtliche Verspätung liegt in der Regel dann vor, wenn der Veranstalter den Flug nicht mehr durchführen kann, ohne hierdurch den Ablauf nachfolgender bereits vereinbarter Flugtermine zu behindern.
8.6. Für die Einlösung von Gutscheinen gilt Ziffer 8.5 mit der Maßgabe entsprechend, dass der Gutschein vom Teilnehmer nicht mehr eingelöst werden kann und somit seine Gültigkeit verliert.
9.1. Die Gutscheine werden in gedruckter Form postalisch an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift geschickt oder vom Kunden abgeholt. Im letzten Fall informiert der Veranstalter den Kunden zu erst per E-Mail darüber, dass der von ihm bestellte Gutschein zur Abholung bereit steht. Danach kann der Kunde nach Absprache mit dem Veranstalter den Gutschein am Sitz des Veranstalters abholen.
9.2. Sofern eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war und der Gutschein an den Veranstalter zurückgesendet wird, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Jedoch nicht, wenn er durch verweigerte Annahme sein Widerrufsrecht ausübt und er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Veranstalter ihm für die Leistung eine angemessene Zeitvorher angekündigt hatte.
9.3. In der Regel geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware und des zufälligen Untergangs mit der Übergabe an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs beim Versendungskauf mit der Auslieferung des Gutscheins am Veranstalter-Geschäftssitz an eine geeignete Transportperson über.
10.1. Für die Einlösung des Gutscheins ist die in dem Gutschein genau bezeichnete Veranstaltung maßgebend.
10.2. Die Gültig- und Einlösbarkeit der Gutscheine beträgt ab Ende des Ausstellungsjahres 36 Monate.
10.3. Hiervon kann es bei Sponsoring- oder Rabattaktionen eine abweichende Gültigkeitsdauer geben.
10.4. Gutscheine können übertragen werden. Der Veranstalter kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber, der den Gutschein ihm gegenüber einlöst, leisten. Sofern der Veranstalter Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der fehlenden Vertretungsberechtigung oder der Geschäftsunfähigkeit des jeweiligen Inhabers hat, kann der Veranstalter nicht mit befreiender Wirkung leisten.
10.5. Die Einlösung des Gutscheins kann der Veranstalter gegenüber dem jeweiligen Inhaber verweigern, sofern dieser nach Ziffer 5 nicht über die notwendige Teilnahmeberechtigung verfügt.
10.6. Grundsätzlich besteht bei Verlust eines Gutscheins keine Pflicht zur Beförderung durch den Veranstalter.
10.7. Mit Ausnahme in Fällen der Ziffer 3 sind Rücküberweisungen oder Barauszahlungen nicht möglich.
Dem Kunden gegenüber haftet der Veranstalter bzw. jeweilige Pilot aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
11.1. Der Veranstalter bzw. jeweilige Pilot haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
• bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
• bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
• aufgrund eines Garantie Versprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
• aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.2. Sofern der Veranstalter bzw. jeweilige Pilot nicht nach Ziffer 11.1. unbeschränkt haftet, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn der Veranstalter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Es handelt sich um wesentliche Vertragspflichten, die der Vertrag nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks dem Veranstalter auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und der Kunde auf deren Einhaltung regelmäßig vertrauen darf.
11.3. Eine Haftung des Veranstalters ist im Übrigen ausgeschlossen.
11.4. Für die Erfüllungsgehilfen und die gesetzlichen Vertreter des Veranstalters gelten die vorstehenden Haftungsregelungen entsprechend.
12.1. Es gilt für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Diese Rechtswahl gilt bei Verbrauchern nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
12.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Veranstalters. Sofern der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland hat, so ist der Geschäftssitz des Veranstalters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. In den vorstehenden Fällen ist der Veranstalter jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
12.3. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB die Wirksamkeit durch einen später eintreten den Umstand verlieren oder unwirksam sein, so bleibt in allen übrigen Punkten die Wirksamkeit davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Sofern die AGB sich als lückenhaft erweisen, gelten die vorstehenden Bestimmungen für den Fall entsprechend.
Grassau, 08.09.2022, Gleitzeit-Tandemfliegen, Kilian Hallweger